Im österreichischen Verfassungsrecht wird beschrieben, wie der Staat aufgebaut ist und funktioniert. Es bildet somit die rechtliche Basis für das Funktionieren des Staates. Auch das Zusammenleben verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sowie die Menschenrechte werden darin definiert.
Im Verfassungsrecht sind die wesentlichen rechtlichen Grundsätze festgelegt, nach welchen die wichtigsten Angelegenheiten des Staates geregelt werden.
Die Verfassung trifft grundsätzliche Festlegungen über die Staats- und Regierungsform und die Rechte und Pflichten der Menschen.