Für einen höheren zeitlichen Aufwand in der Pflege werden Extrastunden angerechnet. Diese Extrastunden nennt man Erschwernis-Zuschläge.
Folgende Personen benötigen manchmal intensivere Pflege und erhalten diesen unter bestimmten Voraussetzungen:
- Personen mit schwerer geistiger oder psychischer Behinderung
- Personen mit Demenz
Sehr schwer behinderte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr erhalten andere Erschwerniszuschläge.