Angehörige sind Personen, die einem nahestehen. Je nach Betrachtungsweise oder Rechtsgebiet kann dieser Kreis nahestehender Personen unterschiedlich groß sein. Viele Menschen zählen auch Freundinnen und Freunde oder Nachbarinnen und Nachbarn zu ihren Angehörigen.
In Zusammenhang mit bestimmten Rechten oder Anspruchsvoraussetzungen stößt man oft auf den Begriff „nahe Angehörige", als solche gelten:
- Ehegattinnen und Ehegatten
- Personen, mit welchen man in gerader Linie verwandt oder verschwägert ist, wie zum Beispiel Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern
- Personen, mit welchen man bis zum 4. Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist, wie zum Beispiel Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern
- Wahl-, Stief- und Pflegekinder
- Wahl-, Stief- und Pflegeeltern
- nichtverwandte Personen, mit denen man in einer Lebensgemeinschaft lebt
- gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerinnen und Partner.