Liegt bei einer krankenversicherten Person eine soziale Schutzbedürftigkeit vor, ist sie von verschiedenen Kostenbeteiligungen ausgenommen.
Dazu zählen zum Beispiel die Rezeptgebühr, Zuzahlungen bei einer Rehabilitation und Kostenbeiträge bei Heilbehelfen. Kriterien für soziale Schutzbedürftigkeit können individuell unterschiedlich sein. In der Regel spielt jedoch das niedrige Einkommen eine Rolle.