Die Erwachsenenvertreter-Verfügung ist das Dokument, in dem der Name der gesetzlichen Erwachsenenvertreterin oder des gesetzlichen Erwachsenenvertreters einer Person festgehalten ist. Eine gesetzliche Erwachsenenvertretung kommt in Betracht, wenn eine erwachsene Person ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr ohne Gefahr, sich selbst zu schaden, oder nicht mehr allein besorgen kann.