Wenn Sie zu Hause leben und viele Stunden am Tag und in der Nacht Unterstützung benötigen, dann kann Ihnen eine 24-Stunden-Betreuung helfen. Sie kann entweder für einen kürzeren Zeitraum, zum Beispiel zwei Wochen nach einem Spitalsaufenthalt, oder für einige Jahre in Anspruch genommen werden. 24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuer helfen beim Essen und Trinken, bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen und Niederlegen. Sie leisten Ihnen Gesellschaft, machen mit Ihnen Spaziergänge und begleiten Sie bei Erledigungen und Arztterminen.
Telefonische Auskunft zur 24-Stunden-Betreuung:
- BürgerInnenservice, Telefonnummer +43 1 711 00 - 86 22 86
- von Montag bis Freitag, 8.00 bis 16.00 Uhr
Allgemeine Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Gibt es eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung?
Hinweis: Ab der Pflegegeldstufe 3 kann eine Förderung beantragt werden. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, ob die Betreuungskräfte selbstständig tätig oder angestellt sind.
In einigen Bundesländern gibt es noch weitere Zuschüsse. Mehr Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen finden Sie unter dem folgenden Link:
Sie sind auf der Suche nach einer zuverlässigen 24-Stunden-Betreuung?
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Auflistung geprüfter Agenturen:
Welche Tätigkeiten darf eine 24-Stunden-Betreuung ausüben?
Das folgende Merkblatt bietet Ihnen Informationen darüber, was Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer tun dürfen: