Grundsätzlich steht pflegebedürftigen Personen, die rund um die Uhr betreut werden müssen, zumindest Pflegegeld-Stufe 3 haben und deren Nettoeinkommen unter 2.500 Euro pro Monat liegt, eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung durch eine qualifizierte Betreuungsperson zu.
Alle Informationen zu den Förderungen des Bundes für die 24-Stunden-Betreuung finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Das Land Burgenland gewährt zusätzlich zur Förderung des Bundes für 24-Stunden-Betreuung eine weitere Förderung für diese Betreuungsform. Pflegebedürftige Personen bzw. deren Angehörige können im Burgenland um die zusätzliche Landesförderung für die 24-Stunden-Betreuung ansuchen.
Um den zusätzlichen Zuschuss können nur Personen ansuchen, die bereits die Bundesförderung des Sozialministeriumservice erhalten. Der Erhalt dieser Förderung gilt als Nachweis für die Notwendigkeit der 24-Stunden-Betreuung, sodass keine weitere Prüfung durch das Land Burgenland oder die Bezirke notwendig ist.
Für die zusätzliche Landesförderung muss außerdem zumindest Pflegegeld-Stufe 4 vorliegen. Bei einer Demenzerkrankung ist bereits Pflegegeld-Stufe 3 für die Zuerkennung ausreichend.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person im Burgenland ihren Hauptwohnsitz hat.
Die Höhe der zusätzlichen Landesförderung im Burgenland orientiert sich am Einkommen und der Höhe des Pflegegeldes der pflegebedürftigen Person. Der maximale Förderungsbetrag beträgt bis zu 500 Euro pro Monat (in Sonderfällen bis zu 700 Euro pro Monat).
Weitere Informationen zur zusätzlichen Landesförderung für die 24-Stunden-Betreuung finden Sie auf der Webseite des Landes Burgenland.
Letzte Aktualisierung: 20. August 2024