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Erhöhte Familienbeihilfe

Für Kinder mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent, die voraussichtlich mehr als 3 Jahre andauert, können Sie erhöhte Familienbeihilfe bekommen. Sie erhalten den erhöhten Betrag so lange, wie sie die allgemeine Familienbeihilfe bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Familienbeihilfe bis zum 25. Geburtstag gewährt. Bei Personen mit Behinderungen, die nicht erwerbstätig sein können, gibt es keine derartige Altersgrenze.

Information über die Höhe des Zusatzbetrags

Mehr Informationen, auch zur Höhe des Zusatzbetrags, finden Sie hier:

Transparenzportal

Information zur Antragsstellung 

Mehr Details und Informationen zur Antragstellung finden Sie in der folgenden Broschüre ab Seite 8:

Broschüre EIN:BLICK 7 - Finanzielles - Sozialministerium

Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2023

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