Viele Pflegebedürftige brauchen tägliche Betreuung und sind dabei auf Familie sowie Freundinnen und Freunde angewiesen. Als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger wollen Sie der pflegebedürftigen Person immer zur Seite stehen. Aber was, wenn Sie selbst krank sind, eine Auszeit brauchen oder auf Urlaub fahren wollen?
Für diese Fälle gibt es Kurzzeitpflege in Form von Urlaubs- oder Ersatzpflege. Kurzzeitpflege bedeutet die vorübergehende, befristete Unterstützung, die in verschiedenen Pflegeeinrichtungen oder auch durch private Personen stattfinden kann.
Die pflegebedürftige Person kann in der Regel für mindestens 4 und bis 28 Tage, maximal aber 6 Wochen pro Jahr, in einer Pflegeeinrichtung aufgenommen werden. In manchen Bundesländern ist Kurzzeitpflege bis zu 90 Tage möglich. Ob Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen, erfahren Sie direkt im Pflegeheim. Die Kosten dafür orientieren sich an den üblichen Tarifen.
Pflege für begrenzte Zeit
Bei der Ersatzpflege übernimmt eine Pflegeperson, die in einem Pflegeheim, bei einer Organisation oder selbstständig arbeitet, oder eine andere Person, die Pflege und Betreuung Ihrer nahen Angehörigen oder Ihres nahen Angehörigen. Es muss sich hierbei nicht um eine professionelle Pflegeperson handeln. Auch private Personen wie Nachbarinnen und Nachbarn oder Geschwister können als Ersatzpflegekräfte tätig sein.
Urlaub von der Pflege
Ersatz- oder Urlaubspflege dient auch dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, damit diese auf Kur gehen oder in den Urlaub fahren können.