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Urlaubspflege und Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegepersonen

Viele Pflegebedürftige brauchen tägliche Betreuung und sind dabei auf Familie sowie Freundinnen und Freunde angewiesen. Als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger wollen Sie der pflegebedürftigen Person immer zur Seite stehen. Aber was, wenn Sie selbst krank sind, eine Auszeit brauchen oder auf Urlaub fahren wollen?

Für diese Fälle gibt es Kurzzeitpflege in Form von Urlaubs- oder Ersatzpflege. Kurzzeitpflege bedeutet die vorübergehende, befristete Unterstützung, die in verschiedenen Pflegeeinrichtungen oder auch durch private Personen stattfinden kann. 

Die pflegebedürftige Person kann in der Regel für mindestens 4 und bis 28 Tage, maximal aber 6 Wochen pro Jahr, in einer Pflegeeinrichtung aufgenommen werden. In manchen Bundesländern ist Kurzzeitpflege bis zu 90 Tage möglich. Ob Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen, erfahren Sie direkt im Pflegeheim. Die Kosten dafür orientieren sich an den üblichen Tarifen.

Pflege für begrenzte Zeit

Bei der Ersatzpflege übernimmt eine Pflegeperson, die in einem Pflegeheim, bei einer Organisation oder selbstständig arbeitet, oder eine andere Person, die Pflege und Betreuung Ihrer nahen Angehörigen oder Ihres nahen Angehörigen. Es muss sich hierbei nicht um eine professionelle Pflegeperson handeln. Auch private Personen wie Nachbarinnen und Nachbarn oder Geschwister können als Ersatzpflegekräfte tätig sein.

Urlaub von der Pflege

Ersatz- oder Urlaubspflege dient auch dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, damit diese auf Kur gehen oder in den Urlaub fahren können. 

„Urlaub von der Pflege" ist nicht zu verwechseln mit "Pflegeurlaub für Angehörige".
Pflegeurlaub für Angehörige bedeutet eine Pflegefreistellung und steht in Verbindung mit Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und Pflegekarenzgeld.

Übergangspflege

Eine andere Form der Kurzzeitpflege ist die Übergangs- oder Überleitungspflege, bei der Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung unterkommen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

Übergangspflege
  • Wenn Sie als Hauptpflegeperson für Ihre nahe Angehörige oder Ihren nahen Angehörigen Ersatzpflege benötigen, können Sie bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice Ihres Bundeslandes um Unterstützung ansuchen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine finanzielle Zuwendung für angefallene Kosten der professionellen oder privaten Ersatzpflege. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass die pflegebedürftige Person Pflegegeld mindestens der Stufe 3 bezieht. Ihnen kann diese Unterstützung bewilligt werden, wenn

    • Sie krank sind, 
    • Urlaub machen wollen oder 
    • andere wichtige Gründe geltend machen.

    Hat die pflegebedürftige Person aber eine demenzielle Erkrankung oder ist sie minderjährig, kann die Ersatzpflege bereits ab Pflegestufe 1 gefördert werden.

  • Auch ein Zuschuss kann im jeweiligen Bundesland beantragt werden. Er wird jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Zum Beispiel wird die Förderung oft erst ab einer bestimmten Pflegestufe gestattet und die Pflege muss in einem Pflegeheim stattfinden. Manchmal gibt es auch Vorgaben dazu, wie lange Sie die pflegebedürftige Person bereits gepflegt haben müssen und wie viel Zeit die Pflege in Anspruch nehmen muss.

    Für Kurzzeit- oder Urlaubspflege in einer Einrichtung müssen Sie im gewünschten Pflegeheim anfragen und einen Platz reservieren. Den Antrag können Sie direkt vor Ort, im gewählten Pflegeheim, einreichen. In manchen Bundesländern dafür ist auch ein Onlineantrag möglich. Dazu benötigen Sie eine ID Austria.

  • Wenn Sie den Antrag per Post einreichen wollen, klicken Sie hier:

    Antrag per Post - Web­site Sozial­ministerium­service

    Senden Sie den Antrag dafür an die Landesstelle des Sozialministeriumservice Ihres Bundeslands. Die Adressen finden Sie, indem Sie dem nachstehenden Link folgen und dort auf der linken Seite auf Ihr Bundesland klicken:

    Adressen der Landes­stellen - Web­site Sozial­ministerium­service

    Wenn Sie den Antrag online mittels ID Austria einreichen wollen, klicken Sie auf den folgenden Link:

    Online­antrag - Web­site Formular­service
  • Eine genaue Auflistung, wie hoch die Förderung je nach Pflegestufe ausfällt und weitere interessante und wichtige Informationen für pflegende Angehörige finden Sie auf der Website der Caritas und in deren Informationsbroschüre:

    Angebote für Angehörige - Website Caritas

    Für zusätzliche Informationen zur finanziellen Unterstützung klicken Sie hier:

    Info zur finanziellen Unter­stützung - Web­site Sozial­ministerium­service

Letzte Aktualisierung: 28. Jänner 2025

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