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Alten- und Pflegeheime

Wenn der Bedarf an Pflege und Betreuung zu Hause nicht mehr durch pflegende Angehörige und mobile Dienste abgedeckt werden kann, ist die Übersiedlung in ein Alten- oder Pflegeheim oft eine notwendige und richtige Entscheidung.

In der alltäglichen Umgangssprache werden die Begriffe wie Altenheim, Altersheim und Pflegeheim gleichbedeutend verwendet. Das Angebot kann immer variieren: Informieren Sie sich am besten in der Einrichtung Ihrer Wahl, welche Leistungen angeboten werden. Wir verwenden in weiterer Folge das Wort „Pflegeheim“ oder „Altenheim“ als Überbegriff für alle Einrichtungen.

Alten- und Pflegeheime in Ihrem Bundesland

Pflegeheime werden regional von unterschiedlichen Anbietern organisiert. Bitte beachten Sie, dass wir keine vollständige Darstellung aller Angebote leisten können. Aus diesem Grund verweisen wir auf Übersichtsseiten der jeweiligen Bundesländer, um Ihnen eine Orientierung zu geben. 

  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Wie finde ich Pflegeheime in meinem Bundesland?

Auf der Website des Infoservice des Sozialministeriums sind österreichweit Angebote Pflegeheimen zu finden. Nutzen sie den unten angeführten Link, der Sie zur Website führt. Der Filter „Pflegeeinrichtungen" in der linken Spalte ist bereits aktiv. Geben Sie das gewünschte Pflegeheim in das Suchfeld ein, um etwas über das Leistungsangebot zu erfahren.

Infoservice des Sozialministeriums - Suche nach Pflegeheimen

Sollten Sie als Dienstleisterin oder Dienstleister eine Eintragung in eine dieser Listen wünschen, wenden Sie sich bitte an …

  • das zuständige Bundesland oder
  • registrieren Sie sich auf der Website des Infoservice des Sozialministeriums und tragen Sie dort Ihre Einrichtung ein.

Weitere Fragen und Antworten

  • Voraussetzung für die Aufnahme in ein Pflegeheim ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit. Ab Pflegegeldstufe 4 liegt in der Regel ein erhöhter Pflegebedarf vor. In solchen Fällen ist eine Aufnahme in ein Pflegeheim meist gut begründbar.

    Anspruch haben manchmal auch schon Personen mit Pflegegeldstufe 3, wenn sie kein selbständiges und unabhängiges Leben mehr führen können.

  • Die Höhe der Heimkosten ist in Österreich sehr unterschiedlich und hängt vom Bundesland, der Ausstattung und der benötigten Pflegeleistung ab. Auch, ob es sich um ein öffentliches, konfessionelles oder privates Heim handelt, spielt bei den Kosten eine Rolle.

    Die Kosten für einen Heimplatz in einem Pflegeheim setzen sich in der Regel aus einem Grundbetrag und einem Pflegezuschlag zusammen. Der Pflegezuschlag orientiert sich an der Pflegestufe bzw. der Höhe des Pflegegeldes.

    Für nähere Auskünfte zu den Kosten kontaktieren Sie bitte das Pflegeheim Ihrer Wahl. Oft finden Sie auch online Angaben zu den Pflegeheimkosten. Geben Sie dazu das gewünschte Pflegeheim in die die Infoservice-Suche ein und suchen Sie in der Angebotsbeschreibung nach dem Wort „Kostenhöhe“. 

    Suche nach Pflegeheimkosten
    Weitere Infos zum Pflegegeld
  • Das Angebot und die Leistungen der Pflegeheime in Österreich sind sehr unterschiedlich. Die verschiedenen Begriffe wie Altenheim, Seniorenheim oder Pflegeheim werden im alltäglichen Sprachgebrauch gleichbedeutend verwendet. Dennoch gibt es Einrichtungen, in denen rund um die Uhr medizinisches Personal anwesend ist. Andere Pflegeheime sind auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisiert. So gibt es Pflegeheime, die sich auf Demenz, Wachkoma oder Palliativpflege spezialisiert haben. Zusätzlich gibt es Einrichtungen für Bewohnerinnen und Bewohner, die noch weitgehend selbstständig sind. 

  • Die Kosten für einen Platz in Alten- oder Pflegeheim tragen die Bewohnerinnen und Bewohner selbst. Dafür werden Pflegegeld, Pension, Rente und sonstige Einkünfte der pflegebedürftigen Person herangezogen.

    Ein kleiner Teil des Einkommens verbleibt als Taschengeld bei der pflegebedürftigen Person. Dabei handelt es sich um 20 % der Pension und 10 % des Pflegegeldes.

    Reicht das Einkommen nicht aus, kommt die Sozialhilfe für den Restbetrag auf.

    Nachdem der Pflegeregress im Jahr 2018 abgeschafft worden ist, darf der Staat nicht mehr auf  das Privatvermögen der pflegebedürftigen Person oder ihrer Angehörigen zugreifen.

  • Für eine gute Planung informieren Sie sich frühzeitig, welche Pflegeheime infrage kommen und welche Leistungen sie anbieten. Pflegeheime unterscheiden sich stark in Ausstattung, Kosten und Spezialisierungen. Manche Pflegeheime sind zum Beispiel auf Demenz oder Palliativpflege spezialisiert.

    Am besten besuchen Sie gleich mehrere Pflegeheime und erkundigen sich nach Kosten, Wartelisten und freien Plätzen. Achten Sie auch darauf, alle nötigen Unterlagen wie den Pflegegeldbescheid, medizinische Befunde oder finanzielle Informationen bereitzuhalten.

    Je nach Pflegeheimanbieter müssen Sie vor der Aufnahme einen Antrag stellen. Diesem müssen Sie auch Nachweise zur Pflegebedürftigkeit und zu den finanziellen Verhältnissen beilegen.

  • Ja. Grundsätzlich ist es möglich, ein Pflegeheim bundesländerübergreifend frei zu wählen. Es gibt keine gesetzliche Wohnortbindung an das Bundesland, in dem man zuletzt gelebt hat.
    Entscheidend sind jedoch:

    • freie Plätze,
    • organisatorische Abläufe des jeweiligen Pflegeheimanbieters,
    • und im Falle einer späteren Sozialhilfe-Kostenübernahme: welches Bundesland finanziell zuständig ist.

    Die Zuständigkeit richtet sich häufig nach dem Hauptwohnsitz vor dem Heimeinzug, weil die Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat des bisherigen Wohnsitzes für Kostenzuschüsse zuständig ist. Es ist daher sinnvoll, Ihr Vorhaben mit beiden Bundesländern abzuklären.

  • Für die Aufnahme in ein Pflegeheim gibt es keine gesetzliche Pflicht, den Hauptwohnsitz im selben Bezirk oder Bundesland zu haben.

    Wichtig: Für eventuelle Zuschüsse zum eigenen Einkommen ist die Bezirksverwaltung des bisherigen Hauptwohnsitzes zuständig. In Niederösterreich entscheidet zum Beispiel die zuständige Bezirkshauptmannschaft am Hauptwohnsitz über Kostenübernahmen. 
    Das bedeutet: Man kann den Wohnsitz verlegen – aber die primäre Zuständigkeit für eine Kostenübernahme richtet sich zunächst nach dem Wohnsitz vor Heimeinzug.
     

  • Kurz: Nein, eine Zwangseinweisung ins Pflegeheim ist rechtlich nicht vorgesehen. Ein Einzug ist nur mit Zustimmung der betroffenen Person möglich. Falls diese nicht mehr entscheidungsfähig ist, benötigt sie eine rechtmäßig bevollmächtigte oder gerichtlich bestellte Erwachsenenvertretung. Auch hier darf kein freier entgegenstehender Wille erkennbar sein. Ein Heimeinzug „gegen den Willen“ ist daher ausgeschlossen.

  • Die Verfahren sind je nach Bundesland unterschiedlich, folgen aber überall ähnlichen Grundsätzen:

    1. Sie wählen ein Pflegeheim aus.
    2. Dann kontaktieren Sie das Pflegeheim
    3. Danach reichen Sie einen Aufnahmeantrag ein.
    4. Sie weisen die Pflegebedürftigkeit nach.
    5. Ihre finanziellen Situation wird geprüft.
    6. Die örtlich zuständige Behörde wie zum Beispiel die Bezirkshauptmannschaft entscheidet.

Letzte Änderung: 1. April 2026

 

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