Voraussetzung für die Aufnahme in ein Pflegeheim ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit. Ab Pflegegeldstufe 4 liegt in der Regel ein erhöhter Pflegebedarf vor. In solchen Fällen ist eine Aufnahme in ein Pflegeheim meist gut begründbar.
Anspruch haben manchmal auch schon Personen mit Pflegegeldstufe 3, wenn sie kein selbständiges und unabhängiges Leben mehr führen können.