Im Zuge der Pflegereform wurde in Österreich ein Angehörigenbonus für Personen eingeführt, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeldstufe 4 oder höher zu Hause pflegen.
Der Angehörigenbonus 2025 beträgt monatlich 130,80 Euro.
Der Angehörigenbonus ist auch unter dem Begriff Pflegebonus bekannt. Sie bekommen ihn dann, wenn Sie den größten Teil der Pflege Ihrer oder Ihres Angehörigen zu Hause leisten.
Damit pflegende Angehörige Anspruch auf den Angehörigenbonus haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Info: Bezugsberechtigte müssen künftig nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person wohnen.
Personen, die eine oder einen nahen Angehörigen hauptsächlich selbst pflegen, können sich zu erleichterten Bedingungen in der Pensionsversicherung selbst versichern. Diese erhalten den Angehörigenbonus automatisch.
Angehörige, die nicht selbst- oder weiterversichert sind, müssen dagegen einen Antrag auf den Angehörigenbonus beim Versicherungsträger stellen, der auch das Pflegegeld ausbezahlt. Den Bonus erhalten auch andere nahe Angehörige mit geringerem Einkommen, wie zum Beispiel Pensionistinnen und Pensionisten.
Der Angehörigenbonus wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Dieser ist steuerfrei und wird nicht auf Mindestsicherung, Ausgleichszulage und andere Sozialleistungen angerechnet.
Der Angehörigenbonus wird nur einmal pro pflegebedürftiger Person ausbezahlt. Ebenso erhalten pflegende Angehörige den Angehörigenbonus auch nur einmal, selbst wenn sie mehrere Personen gleichzeitig pflegen.
Um einen Angehörigenbonus zu erhalten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link.
Als pflegende Angehörige haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf weitere Förderungen, Geld- und Unterstützungsleistungen, unter anderem:
Letzte Aktualisierung: 15. Jänner 2025