Personen mit Pflegebedarf können aus unterschiedlichen Gründen Pflege und Betreuung verweigern. Die Ausgangslage ist für Angehörige, Pflegende und die pflegebedürftige Person oft schwierig: auch im Alter wollen viele weiter in ihrer gewohnten Umgebung wohnen und nicht in ein Pflegeheim gehen. Dabei wünschen sie sich Unterstützung von Angehörigen und lehnen Hilfe von außen ab. Einige Personen mit Pflegebedarf verweigern Pflegehandlungen oder sogar die komplette Pflege. Es kann auch zu gewalttätigem oder aggressivem Verhalten kommen.
Am Anfang kann es für Betroffene besonders schwer sein. Auf einmal sind sie auf Unterstützung und Pflege angewiesen. Vor allem bei langsam fortschreitenden Krankheiten, Demenz und chronischen Erkrankungen ist die Situation schwierig. Sowohl für Angehörige als auch für Fachpersonen ist nicht immer gleich klar, wann Unterstützung und Pflege notwendig sind.
Wenn pflegebedürftige Personen die Pflege verweigern, reagieren sie mit Ablehnung oder Widerstand. Oft kommen auch Gefühle wie Aggression oder Wut hinzu.
In Österreich ist gesetzlich nicht genau geregelt, wer zur Pflege von Angehörigen verpflichtet ist. Der Gesetzgeber spricht lediglich von einer Beistandspflicht und dem Gebot der Achtung zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkelkindern. Pflegende Angehörige sollen auch während ihrer Abwesenheit wie einem Urlaub weiter die Betreuung organisieren.
Zugleich müssen auch pflegebedürftige Personen nicht dulden, dass sich jemand um sie kümmert. Ihre Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechte sind zu achten.
Wenn Sie als pflegende Angehörige überfordert sind, holen Sie sich rechtzeitig Hilfe, wenn Sie eine Aufgabe nicht bewältigen können. Das kann helfen, persönliche Konflikte zu entschärfen und Belastungen abzubauen.
Die Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger setzt sich für die Interessen von Angehörigen ein. Für mehr Informationen klicken Sie auf den folgenden Link:
Letzte Aktualisierung: 13. Juli 2026