Wenn das Einkaufen und das Kochen zu beschwerlich werden, können Sie sich Mahlzeiten liefern lassen. Diese Dienste sind als „Essen auf Rädern“ bekannt. Das Angebot richtet sich an ältere, kranke oder pflegebedürftige Personen, die dadurch zu Hause täglich frische warme Mahlzeiten erhalten.
In den meisten Bundesländern gibt es für die Essenszustellung finanzielle Unterstützung. Diese hängt von der Pflegegeldstufe ab. So ist entweder der Bezug von Pflegegeld oder eine Bedarfsfeststellung für Essen auf Rädern Voraussetzung für die Belieferung. Fragen Sie in der Sozialabteilung in Ihrem Bundesland nach.
Die Leistungen und Preise sind aber je nach Anbieter und Region unterschiedlich.
Essen auf Rädern wird regional von unterschiedlichen Anbietern organisiert.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht an Angeboten für „Essen auf Rädern“ in Ihrem Bundesland. Bitte beachten Sie, dass die Angebote nicht vollständig sind.
Im Infoservice des Sozialministeriums finden Sie auch weitere Informationen. Dort erhalten Sie einen Überblick über öffentliche und private soziale Einrichtungen, Organisationen, Vereine und Selbsthilfegruppen.
Sollten Sie als Dienstleisterin oder Dienstleister eine Eintragung in eine dieser Listen wünschen, registrieren Sie sich bitte als Anbieter im Infoservice des Sozialministeriums und beantragen die Aufnahme in die Liste.
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026