Anspruch und Antragsfristen
Zukünftig haben pflegende Angehörige 3 Monate Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit. Bisher bestand dieser nur 1 Monat lang. Allerdings muss der Rechtsanspruch in einem Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten sein. Zusätzlich werden die Fristen für die Antragstellung verlängert.